Windvorhaben Penkun

ENERTRAG plant seit mehreren Jahren ein Windfeld südlich von Penkun für den ein gesondertes Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang soll an dieser Stelle transparent informiert werden.

Neben der umweltverträglichen Errichtung und dem Betrieb von bis zu 12 leistungsstarken Windenergieanlagen geht es vor allem um die Beteiligung von Bürgern und Kommunen vor Ort und somit um ein wichtiges Vorhaben bei der konkreten Umsetzung der Energiewende in der Region Vorpommern.

Die 12 geplanten Windenergieanlagen produzieren pro Jahr mehr als 160.000 MWh sauberen Strom und können damit bei einem angenommenen durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh pro Haushalt pro Jahr mehr als 50.000 Haushalte mit grüner Energie versorgen. Mit dem produzierten Strom können außerdem jährlich über 70.000 Tonnen CO2. eingespart werden.

ENERTRAG handelt damit für eine saubere und sichere Zukunft zugunsten der Menschen im Land und der kommenden Generationen auf Basis 100% Erneuerbarer Energien.

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Plangebiet und Stand des Verfahrens

Das Windfeld Penkun befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Penkun (Landkreis Vorpommern-Greifswald) südlich des Stadtgebietes in einem bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereich. Das Vorhabengebiet liegt zwischen der Stadt Penkun im Norden, der Ortschaft Büssow im Osten, Kirchenfeld im Westen sowie dem vorhandenen Windfeld im Südosten bei Schönfeld. Der Penkuner Weg verläuft mittig durch das Plangebiet.

Das Windeignungsgebiet Penkun ist nach den landeseinheitlichen Kriterien Mecklenburg-Vorpommerns für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet und daher im Entwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplanes Vorpommern mit der Gebietsnummer 54/2015 als Eignungsgebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist zudem aus mehreren weiteren Aspekten sehr gut für das geplante Vorhaben geeignet. Hierzu zählen:

  • Gute Windbedingungen für effiziente Windenergienutzung
  • Gute Erreichbarkeit durch direkte Anbindung an die Bundestraße 113 sowie die Autobahn 11
  • Nähe zu bestehenden Stromleitungen und zu einem Umspannwerk für den Netzanschluss
  • Geeignete Lage bzgl. Schall- und Schattenwurfemissionen
  • Vorprägung durch das direkt angrenzende Windfeld Schönfeld auf brandenburgischer Seite

Das Gebiet Nr. 54/2015 hat eine Größe von insgesamt circa 169 ha, wobei nur wenige ha tatsächlich für die Bebauung genutzt werden sollen. Geplant sind im Rahmen des beantragten Vorhabens aktuell der Bau und Betrieb von 12 Windenergieanlagen (WEA). Weitere 5 WEA werden durch das Unternehmen Notus Energy in dem Gebiet geplant.

Für das Vorhaben wurde im Dezember 2018 ein Antrag auf Genehmigung gemäß §4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens findet eine öffentliche Auslegung aller Unterlagen statt, um Anwohnern, Verbänden und Behörden die Möglichkeiten zu geben, sich über die Planungen zu informieren und Hinweise abgeben zu können.

Geplante Windenergieanlagen

Geplant sind für das Windvorhaben Penkun aktuell der Bau und Betrieb von 12 Windenergieanlagen (WEA) der Anlagengeneration Vestas V150. Weitere 5 WEA werden durch das Unternehmen Notus Energy in dem Gebiet geplant.

Die WEA vom Typ V150 verfügen über einen Rotorradius von circa 75 m und eine installierte Nennleistung von 4,2 Megawatt. Die Nabenhöhe der Anlage liegt bei circa 166 m und die Gesamthöhe somit bei circa 240 m.

Die Vestas V150 ist eine ertragsstarke Turbine für Standorte mit Windbedingungen abseits der direkten Küstenlinie. Die Turbine hat gegenüber Vorgängermodellen eine vergrößerte überstrichene Rotorfläche von 1.7671 Quadratmetern, aufgrund welcher sich die Anlage optimal sowohl an die individuellen Standortvorgaben, als auch an die örtlichen Windbedingungen anpasst. Der größere Rotor kann mehr Wind einfangen, wodurch mehr Energie erzeugt und somit Stromgestehungskosten reduziert werden können. Die V150/4.2 stellt zudem sicher, dass der höchstmögliche Energieertrag Hand in Hand mit geltenden Anforderungen an den Schallschutz erwirtschaftet wird.

Bürger- und Kommunalbeteiligung

Formen der Beteiligung

Beteiligung hat viele Formen. ENERTRAG steht seit jeher für eine breite und vielschichtige Beteiligung von Bürgern und Kommunen. Neben der informellen Beteiligung innerhalb des Planungsprozesses geht es natürlich auch um die wirtschaftliche Beteiligung. Hierzu begleitet die ENERTRAG seit Jahren unter anderem eine Vielzahl von Bürgerenergiegesellschaften. Aber auch regionale Unternehmen wie Stadtwerke werden bei den Vorhaben im Betrieb beteiligt.

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Gesetzgeber einen Schritt weiter gegangen und hat die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern und Gemeinden gesetzlich geregelt.

Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz

Am 28. Mai 2016 trat das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in Kraft. Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern. Diese sollen für neue Windfelder eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen und dann Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anbieten. Hierbei darf ein Anteil maximal 500 Euro Kosten.

Es gibt mehrere Möglichkeiten sich zu beteiligen. Sitz- und Nachbargemeinden können Anteile an der Projektgesellschaft erwerben, die das zukünftige Windfeld betreibt. Der Projektträger kann alternativ dazu eine jährliche Ausgleichsabgabe für die Gemeinden anbieten oder es können ganz andere individuell abgestimmte Beteiligungsformen für die Gemeinden gefunden werden. Die Entscheidung über mögliche angebotene Alternativen zu einer direkten Beteiligung an der Projektgesellschaft trifft die Gemeinde.

Zusätzlich ist es den Projektträgern freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen, ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem direkten Erwerb von Anteilen an der Projektgesellschaft würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Eine Möglichkeit mit geringerem Risiko an den Erträgen des Windfeldes zu partizipieren ist ein Sparprodukt. So könnte in diesem Fall die Projektgesellschaft Gewinne in Höhe von 10 Prozent an eine Bank übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt mit dem Gewinn aus dem Windfeld.


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